Rechtliche Hinweise:
Quanten Resonanz Messungen sind Trendmessungen und dienen nur zur Selbstbewertung. Alle Messungen sollten als ambulante Messungen betrachtet werden. Die Genauigkeit kann erheblich variieren und Messungen sind nicht ausgelegt oder sollen professionelle medizinische Beratung, klinische Beurteilung oder medizinische Messung ersetzen. Die bioenergetische Spektralanalyse und die hieraus resultierenden Ergebnisse sind schulmedizinisch nicht anerkannt und wissenschaftlich nicht erwiesen. Die Analyse mit dem Quantum Resonance Analyzer ersetzt keine schulmedizinisch anerkannten Methoden. Die Entscheidung über den Einsatz des Quantum Resonance Analyzer liegt in jedem Fall in der Hohheit des Therapeuten. Allenfalls genannte Produkte sind wahlweise als Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmittel deklariert und sind keine Heilprodukte, sie erheben keinen Anspruch auf Heilerfolge. Die Anwendungen erfolgen auf eigene Verantwortung und ersetzen nicht die Diagnose oder Behandlung eines Arztes oder Heilpraktikers bzw. schränken diese ein. Es werden keine Heilversprechen abgegeben und eine Heilung im medizinischen und konventionellen Sinne kann auch nicht vorausgesetzt werden. Gemäss Art. 47 Abs. 3 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung sind jegliche Hinweise auf eine krankheitsheilende, -lindernde oder verhütende Wirkung von Gebrauchsgegenständen (dazu gehören auch kosmetische Mittel) verboten. Mehr |